§1 Zustandekommen des Vertrages
- Die Bestellung des Kunden, ausgelöst durch das Anklicken des Buttons „Anmeldung verbindlich absenden“, stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vor der Absendung der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern. Ein verbindliches Angebot kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde durch das Anklicken des Buttons „Ich stimme den Datenschutzbedingungen zu“ die jeweiligen Verkaufsbedingungen in den Kaufvertrag einbezogen hat.
- Ist der Preis der Veranstaltung an eine monatliche Staffelung gebunden, ist der am Überweisungstag gültige Preis zu entrichten.
- Der Veranstalter kann innerhalb der 14 Tage nach Anmeldung des Teilnehmers, in schriftlicher oder elektronischer Form, das Zustandekommen eines Vertrages ohne Nennung von Gründen ablehnen.
§2 Regelwerk
- Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an.
§3 Sicherheit
- Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartende körperliche, geistige und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit diese den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen und vom Spielgelände zu entfernen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
- Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
- Pyrotechnische Effekte jeglicher Art dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter zum Einsatz gebracht werden.
- Tiere sind auf der Veranstaltung grundsätzlich nicht zugelassen.
§4 Haftung
- Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Jeder Spieler ist selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich und haftet für die von ihm verursachten Schäden an Person und Sache selbst und trägt die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe selbst.
§5 Urheberrecht an Aufzeichnungen
- Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
- Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu verwerten.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
- Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
- Der Rücktritt des Teilnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann der Veranstalter einen Teil- oder Vollrücktritt nach eigenem Ermessen gewähren.
§7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
- Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 15,- fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
- Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
- Ist eine Ratenzahlung des Beitrages vereinbart worden, so gilt die Beitragshöhe des Zeitpunktes, an dem die erste Überweisung von mindestens 50,- Euro getätigt wurde.
- Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
- Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§8 Minderjährige auf der Veranstaltung
- Die Veranstaltung ist frei ab 16 Jahren mit Ausnahmen. Eine Teilnahme ist für jüngere Personen nur möglich, wenn sie durch einen Erziehungsberechtigten / eine Begleitperson über die gesamte Veranstaltungsdauer beaufsichtigt werden und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters.
- Sofern die Erziehungsberechtigten nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen und die Aufsichtspflicht über den / die Minderjährigen ausüben, müssen sie für die Dauer der Veranstaltung sowie für die Dauer der An- und Abreise die Personensorge für den / die Minderjährigen im Sinne von §2 Absatz 2 Nr. 2 Jugendschutzgesetz sicherstellen.
- Die erziehungsberechtigte Person / die Begleitperson (o.ä.) ist allein aufsichtspflichtig für den / die Minderjährigen. Der Veranstalter unterliegt keinerlei Aufsichtspflicht für den Minderjährigen. Insbesondere gilt dies in Bezug auf Alkoholkonsum.
§9 NSC-Klausel
- Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
- NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.
§10 Geschlechtertrennung
- Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
- Je nach den Begebenheiten am Veranstaltungsort werden ggf. Toilettenräume, sowie Dusch- und Waschräume nicht nach Geschlechtern getrennt. Der Veranstalter wird versuchen, eine Trennung herzustellen, wenn der Veranstaltungsort dies ermöglicht.
§11 Rabatte
- Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
- Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§12 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
- Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, Email-Adresse sowie Daten zum Gesundheitszustand und den Ernährungsgewohnheiten des Teilnehmers umfassen. Diese Stammdaten werden vertraulich behandelt und bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsende gespeichert. Darüber hinaus werden Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert.
- Erklärt der Teilnehmer sich bei Anmeldung sein Einverständnis, können Name und E-Mail-Adresse für unbegrenzte Zeit gespeichert werden, um später für die Eigenwerbung genutzt zu werden.
§13 Sonstiges
- Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
- Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist im Rahmen der Veranstaltung nur mit der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters gestattet.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hochheim.
- Der Veranstalter ist der Larp- & Mittelalterverein Hochheim e.V.